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zum Thema Prozess gegen mormonische Betrüger beginnt
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der Beitrag:
Verfasser: Gunar
Datum: Mittwoch, den 26. September 2001, um 0:20 Uhr
Betrifft: SZ: Schweigen auf der Anklagebank

Süddeutsche Zeitung
Mittwoch, 26.9.2001

Schweigen auf der Anklagebank

Gericht: Geständnis würde Wabag-Chefs sehr helfen

Schweigsam gab sich gestern die ehemalige Chefetage der Wirtschaftsanalyse und Beratung Aktiengesellschaft (Wabag) vor dem Münchner Landgericht. Von den vier wegen tausendfachen Betruges angeklagten Vorständen zeigte sich allein einer zur Aussage bereit, freilich auch nur zur Person. Zum Tatvorwurf will sich bislang keiner äußern. Das könnte sich indes noch ändern: Richter Wolf- Stefan Wiegand wies das Quartett „fürsorglich“ darauf hin, dass es im Falle eines Geständnisses mit einer „deutlichen Strafmilderung“ rechnen könne.

Die 1991 gegründete Wabag mit Sitz in Oberhaching hatte jahrelang Anleger für Projekte im Bereich Umweltschutz geworben, vorzugsweise Recycling- und Bierfuhrwerke in den neuen Bundesländern. Rund 245 Millionen Mark kamen schließlich zusammen, darunter auch etliche Millionen an öffentlichen Fördermitteln. Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, nur rund 55 Millionen investiert zu haben, der Rest soll anderweitig verbraucht worden sein.

Nach der Verlesung der 731 Seiten starken Anklageschrift war der dritte Verhandlungstag gestern für die Einlassung der Angeklagten vorgesehen. Doch die schweigen beharrlich. Nur Michael B., 40, erläuterte kurz seinen beruflichen Werdegang. Richter Wiegand machte ihnen daraufhin an zwei Beispielen deutlich, dass bei einer Verurteilung durchaus zweistellige Strafen zu erwarten seien. Ein Geständnis würde die Strafe in jedem Fall „deutlich“ reduzieren. Der Hinweis richtete sich vor allem an den Vorstandsvorsitzenden Harald St., 60. Dieser hatte in der Untersuchungshaft während eines Besuchs seiner Ehefrau vollmundig erklärt, er rechne mit einer Strafe von vier Jahren. Bei Anrechnung der U-Haft und eines Altersbonus würde somit nur ein Strafrest von rund einem halben Jahr übrig bleiben. „Das sitze ich auf einer Backe ab“, hatte Harald St. getönt. Das Gespräch war von einem Vollzugsbeamten, der zur Besucherüberwachung eingesetzt war, aufgezeichnet worden.

„Da stellt sich doch die Frage, ob Sie damit richtig liegen“, meinte Richter Wiegand süffisant. Auch für den mitangeklagten Axel F. sieht es nicht gut aus. Aufgrund einschlägiger Vorstrafen droht dem Kaufmann eine Sicherungsverwahrung. Der Prozess wird am 4. Oktober fortgesetzt. Alexander Krug

http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/artikel81316.php

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