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Seite erstellt am 26.4.24 um 14:55 Uhr |
Verfasser: Forummaster Datum: Mittwoch, den 26. März 2003, um 3:24 Uhr Betrifft: typisches(?) Erstinstanzurteil
Die Urteilsbegründung geht mit keiner Silbe auf die Ausführungen der beklagten Partei ein. Vielmehr wird schlichtes Domaingrabbing diagnostiziert. Mehr muss dazu wohl nicht gesagt werden.