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Beitrag 13 von 16 Beiträgen.
Seite erstellt am 23.4.24 um 23:10 Uhr
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Verfasser: Elvira
Datum: Samstag, den 29. März 2003, um 16:14 Uhr
Betrifft: Ziemlich oberflächlich Deine Sicht der Dinge

Hallo Olde,
Du schreibst:

>Das Volk hat die Urteile eines Richters zu akzeptieren. Man hat auch die Möglichkeit gegen das Urteil zu berufen, wenn man glaubt, dass man scheiter ist als das Gericht. Durch das Rechtsmittel einer Berufung ändert sich auch nicht viel.

Natürlich hat man zunächst einmal ein Gerichtsurteil anzuerkennen.
ABER:
1.Die staatliche Rechtsprechung ist kein über allem stehendes, absolutes Gottesgesetz, sondern etwas das von Menschen in vielen Generationen geschaffen wurde und daher kann sie auch fehlbar sein.

2.Ein Richter ist kein Gott, sondern auch nur ein Mensch, der sich ebenfalls irren kann.

3. Die Möglichkeit durch mehrere Instanzen Berufung einzulegen ist gerade ein Hinweis auf das was ich unter 1. und 2. gesagt habe. Ein Möglichkeit ein Fehlurteil zu korrigieren. Und das hat absolut nichts mit „gescheit sein“ zu tun.

4. Durch eine Berufung kann sich sehr viel ändern, das konnte man erst vorige Woche sehen, als ein Pfarrer nach 8jährigem Rechtsstreit durch alle Instanzen vom Bundesgerichtshof freigesprochen wurde. Ihm erspart das eine Haftstrafe und stellt seinen Ruf wieder her.

5.In dieser speziellen Sache gibt es von Seiten der Gerichte noch kaum Erfahrungen, wenig entsprechende andere Urteile aus dem Bereich und kann es allein aus der Unsicherheit der Rechtslage heraus, zu Fehlurteilen kommen.

Zum überwiegenden Teil sind die Gerichte doch damit befasst Verbrechen aufzuklären, Täter festzustellen und entsprechend zu bestrafen.
In diesem Fall liegen die Dinge doch völlig anders. Es handelt sich schließlich nicht um ein Verbrechen, das die staatlichen Organe sühnen müssten. Es wird hier lediglich ein staatliches Organ dazu herangezogen festzustellen, wer den meisten Anspruch auf diese Domain hat, schlicht: wem DAS gehört, was einer zuerst geschaffen hat.

>Was steht in der Klageschrift? Was steht in der Urteilsbegründung? So lange du hier ein Geheimnis machst, kann man sich hiebei ein klares Bild von der Sache machen.

Es ist keineswegs üblich Unterlagen aus einem laufenden Verfahren zu veröffentlichen. Du als jemand der aus einer Juristenfamilie stammst, solltest das wissen. Das gilt sowohl für die Klageschrift, als auch für die Gegenklage und die Urteilsbegründung. Wie erwähnt umfasst die Klageschrift 174 Seiten, wer wollte das auch ohne entsprechende Vorbildung lesen und vor allem interpretieren können? Wenn jemandem an der Veröffentlichung der Klageschrift gelegen sein kann, dann ohnehin nur die Kirche, sie ist schließlich die Klägerin.
Gunar hat doch gar keine Geheimnis daraus gemacht, sondern genau das Gegenteil, die Leser hier vom Ausgang des Urteils informiert, das ist doch mutig, wenn man verloren hat.

>Leider ja, ist die Antwort. Die Gerichte sind leider nicht mehr unabhängig. Obwohl mir schon bewußt ist, dass diese Verfahrensart nicht in Ordnung ist

So Du schreibst
>Die Gerichte sind leider nicht mehr unabhängig,

nachdem Du oben nachdrücklich darauf verwiesen hast, dass das Volk sich einem Gerichtsurteil zu beugen hat? Nun wenn Dir
>schon bewusst ist, dass die Verfahrensart nicht in Ordung ist,

dann kennst Du vielleicht doch den Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit?

Elvira

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