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Seite erstellt am 26.4.24 um 6:33 Uhr |
Verfasser: Renate Datum: Freitag, den 27. Juni 2003, um 23:53 Uhr Betrifft: Grundsatzurteil
>Ãbrigens gilt in der Justiz auch "Allgemein Gültiges", d. h. wenn der GroÃteil der Bevölkerung "Mormonen" mit "HLT" asoziiert, werden die Gerichte dies respektieren und ebenfalls eher gegen Gunar deuten.
Hier geht es aber um die Domain und das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, vom 17. Mai 2001, lautet, dass es rechtmäÃig anerkannt ist, Gattungsbegriffe als Internet-Adresse zu verwenden.
Zitat: "Ein Verbraucher, der den Einsatz von Suchmaschinen als lästig empfinde und statt dessen direkt einen Gattungsbegriff als Internet-Adresse eingebe, sei sich im allgemeinen über die Nachteile dieser Suchmethode, insbesondere über die Zufälligkeit des gefundenen Ergebnisses, im klaren."
Allerdings wurde auch klargemacht, dass "die Zulässigkeit der Verwendung von
beschreibenden Begriffen als Domain-Namen auch Grenzen habe". Z.B. "dürfe die Verwendung von Gattungsbezeichnungen nicht irreführend sein".Auf mormonen.de gemünzt: Kann man eine Irreführung bejahen, wäre dem Beklagten zum Beispiel aufzugeben, die Adresse nur zu benutzen, wenn auf der Homepage darauf hingewiesen wird, dass es noch andere "Träger des Gattungsbegriffs" gibt.
Was bei mormonen.de ja eindeutig nicht nur der Fall, sondern das Hauptanliegen, ist. Nämlich, darauf hinzuweisen, was sich alles hinter dem Gattungsbegriff "Mormonen" verbirgt.