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Beitrag 39 von 67 Beiträgen.
Seite erstellt am 26.4.24 um 5:58 Uhr
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Verfasser: JesseX
Datum: Montag, den 15. Februar 2010, um 17:52 Uhr
Betrifft: Wie gesagt, juristisch nicht gerade gut bewandert ...

Aber wenn man aus Idaho kommt? Ist es die Bergluft?

>     Beleidigung und üble Nachrede...
>     .. ist ein Ding der Zivilgerichte. Und nun spam nicht weiter.

Aber nein, in erster Linie obliegt deren Verfolgung der Staatsanwaltschaft bzw. deren Ahndung im Verfahren  der Strafgerichtsbarkeit. Die Zivilgerichtsbarkeit kann sich dann nur auf die strafrechtlich erwiesene Verwerflichkeit stützen und ggf. zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen Geltung verschaffen.

Im Übrigen kann natürlich ein Amtsgericht Verfügungen erlassen, die einen etwaigen Tatbestand einer Beleidigung o.ä. betreffen. Aber das ist eine andere Sache.

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