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Seite erstellt am 28.3.24 um 19:39 Uhr
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Verfasser: JesseX
Datum: Montag, den 15. Februar 2010, um 16:10 Uhr
Betrifft: Der Rechtsanwalt spricht

> Feindbildre, die er immer wieder persönlich angreift. Juristisch ist damit wohl der Tatbstand der Beleidigung, oder/und der üblen Nachrede gegeben. Wenn ich Zeit und Geld investieren würde, würde ich ihn deswegen verklagen

Juristisch ist der Tatbestand des Pararaphen 185 oder 186 StGB erfüllt? So etwas knalltütenhaftes amüsiert mich wirklich.

Er greift Feindbilder an? So einer aber auch!
Zeit und Geld? Zeit hast Du doch, und läßt dich vom Staat finanziell unterhalten. Geld investieren? Das müßtest Du allerdings, da dein blödsinniges Verlangen nicht durch die Prozeßkostenhilfe gedeckt wäre. Aber deine naive Vorstellung von "Veklagen" usw. ist ja schon exorbitant. Kennst Du eigentlich den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht? Ich zweifle. Volksschulniveau.

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