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Seite erstellt am 26.4.24 um 15:45 Uhr |
Verfasser: ibwd Datum: Samstag, den 16. Juli 2005, um 8:50 Uhr Betrifft: Schweigepflicht
Natürlich gibt es so was wie eine Schweigepflicht. Aber ob die einklagbar ist, ist fraglich. Ãbrigens auch beim katholischen Priester, ob dessen Schweigepflicht einklagbar ist, das frage ich mich. Vermutlich hat sie nicht einmal im Rahmen einer Zeugenaussage vor Gericht Bestand.
Ich empfehle Dir nochmals, dich mit dem Betroffenen in Verbindung zu setzen, wenn Du ihn nicht anrufen willst, schick ihm halt ein Email oder einen Brief.