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Verfasser: Martin007
Datum: Mittwoch, den 28. Januar 2004, um 12:56 Uhr
Betrifft: jüdische Sklaverei

Grundlage der jüdichen Rechtsprechung ist das Eigentumsrecht. Dieses Recht schlägt alles. Ähnlich "die Würde des Menschen ist unantastbar" im bundesdeutschen Recht und "Freiheit des Einzelnen" im amerikanischen Recht.

Die Rechte der Sklaven wurden in AT festgelegt. Dazu wurde zwischen Schuldknechtschaft und echter Sklaverei unterschieden. Rechtlich gesehen befinden sich Ehefrau und nicht rechtsfähige Kinder in Sklaverei des freien Ehemanns und Vaters.

Die Schuldknechtschaft bestand darin, daß man die Nutzung seines unveräußerlichen Grundbesitzes an einen Geldgeber abtrat. Man(n) arbeitete dann mitsamt seiner vorher vorhandenen Familie als Schluldknecht für diesen Herrn. Der Schuldknecht wurde in jedem Jubeljahr wieder freigelassen, d. h. der Herr hatte das Nutzungsrecht bis zum jeweiligen Jubeljahr, auch wenn es nur wenige Monate waren.
In der Zeit der Schuldknechtschaft konnte der Herr den Schuldknecht als Schwängerer seiner Mägde einsetzen. (Interessant wie das Gesetz der Keuschheit vor dem Eigentumsrecht in die Knie geht.) Wenn die Entlassung aus der Schuldknechtschaft anstand, konnte der Schuldknecht seine mit eingebrachte Famile wieder mitnehmen, die andere "Familie" mußte er aber zurücklassen, da sie ja dem Herrn gehörte, außer er bekundete vor Zeugen seine Bereitschaft bei seiner neuen "Familie" zu bleiben. Dann wurden dem Schuldknecht beide Ohrläppchen durchbohrt, was ihn als "ewigen Sklaven" an seinen Herrn band. Somit befand er sich (mitsamt seiner vorher freien Famile ?) in Sklaverei.
Unklar ist jedoch, ob der Schuldknecht mit der Durchbohrung seine Ohrläppchen seinen Grundbesitz an den Herrn übertrug oder ob er an den freien Teil deiner Sippe zurückgehen sollte. Fakt ist, daß schon zur Zeit Jesajas der Grundbesitz des damaligen Israels in der Hand weniger befand.

Ein Herr konnte einen Sklaven zu Tode prügeln ohne des Totschlages schuldig zu sein, wenn der Sklave 24 Stunden überlebte und erst dann seine Verletzungen erlegen war.
Kinder konnten von den Eltern in die Sklaverei verkauft werden, jedoch nicht außerhalb der Volks- und Religionszugehörigkeit. Dasselbe galt für Sklaven jüdischen Glaubens. 
Wenn man Mädchen in Ausbildung zu anderen schickte, waren sie Sklaven, weil sie zum schwängern freigegeben waren, außer ein Sohn des jeweiligen Herren verging sich an ihr, dann wurde sie entweder die Braut desjenigen oder sie wurde mit Brautgeschenken in die Freiheit entlassen, wobei die Wahl nicht frei war da sie vom Brautvater abgesegnet werden mußte.

Im NT steht, daß man als Sklave christlichen Glaubens sich das Vertauen seines Herrn verdienen sollte. Im Philemonbrief setzt sich Paulus für einen davongelaufenen Sklaven ein ohne allerdings zu sagen, daß Sklaveri im Christentum nichts zu suchen hat - also hat es doch etwas darin zu suchen. Die römische Kirche hat dann aber den römischen Begriff der Sklaverei übernommen, der alllerdings deutlich totalitärer als der hebräische Begriff der Sklaverei ist.

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