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Verfasser: Bernhard Datum: Sonntag, den 20. Juli 2003, um 20:22 Uhr Betrifft: Standesamt ist Pflicht
Nach deutschem Recht ist eine Ehe nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vor einem Standesbeamten geschlossen wurde. AuÃerdem hat die standesamtliche Trauung Vorrang vor einer eventuellen kirchlichen Trauung. Geistliche können sich sogar strafbar machen, wenn sie eine Trauung vor dem standesamtlichen Akt vollziehen.
Gruà Bernd