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Beitrag 5 von 6 Beiträgen.
Seite erstellt am 29.3.24 um 13:14 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: Bernhard
Datum: Sonntag, den 20. Juli 2003, um 20:22 Uhr
Betrifft: Standesamt ist Pflicht

Nach deutschem Recht ist eine Ehe nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vor einem Standesbeamten geschlossen wurde. Außerdem hat die standesamtliche Trauung Vorrang vor einer eventuellen kirchlichen Trauung. Geistliche können sich sogar strafbar machen, wenn sie eine Trauung vor dem standesamtlichen Akt vollziehen.

Gruß Bernd

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