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Verfasser: Rosenberg Datum: Dienstag, den 18. Februar 2003, um 18:07 Uhr Betrifft: Die Berechtigung für Kritik kommt doch von Euch!
Glaubensartikel Nr.12
âWir glauben, daà es recht ist, einem König oder Präsidenten oder Herrscher, einer Obrigkeit untertan zu sein und den Gesetzen zu gehorchen, sie zu achten und für sie einzutreten.â
Diese Norm enthält bei näherer Betrachtung des Wortlautes zwei grundlegende Bestimmungen.
1.Es ist rechtens einer weltlichen Obrigkeit untertan zu sein. Es besteht für Mitglieder der Kirche gegenüber dem Gesetzgeber eine Pflicht zum gehorsam.
2.Die Gesetze der entsprechenden Staatsform müssen befolgt werden und was noch viel wichtiger ist, die Mitglieder müssen dafür eintreten, dass diese Gesetze auch eingehalten und angewendet werden und erhalten bleiben.Dieser Glaubensartikel wird jedoch von vielen Mitgliedern der Kirche in der Bundesrepublik Deutschland anscheinend nicht allzu ernst genommen. Ich gehe sogar soweit zu behaupten, dass dieser Artikel teilweise keine Anwendung findet.
Beispiel Art. 5 GG Abs.1 S.1
âJeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äuÃern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.âEin Mitglied der Kirche Jesu Christi müsste also, wenn er den Glaubensartikel Nr.12, als rechtens anerkennen würde, dafür eintreten, dass Art. 5 GG entsprechende Anwendung findet, auch wenn diese verbindliche Norm vielleicht seinen eigenen und persönlichen Interessen widerspräche. Das Interesse eines Mitgliedes der Kirche ist verständlicherweise eine positive und gegenbenenfalls einseitige Darstellung seiner Glaubensgemeinschaft und Ideologie. Dennoch wird ein Mitglied der Kirche durch den Glaubensartikel Nr.12 dazu verpflichtet, für die Einhaltung des Art. 5 GG Abs.1 S.1 einzutreten. Daraus können wir schlieÃen, dass es im Sinne des Glaubensartikel ist, auch kirchenkritische Beträge zu billigen und zu dulden, denn sie sind durch die Verfassung legitimiert.