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Verfasser: Erwin
Datum: Donnerstag, den 18. September 2014, um 9:57 Uhr
Betrifft: Hier noch einmal zum Urteil ...

> In Deutschland gab es schon andere tödliche Ãœbergriffe auf Behördenmitarbeiter - auch in Schleswig-Holstein. Im Dezember vorigen Jahres verurteilte das Landgericht Flensburg einen 57-Jährigen zu zehn Jahren Haft, der seine Sachbearbeiterin bei der Führerscheinstelle erstochen hatte. Die 37-Jährige hatte ihm keine Fahrerlaubnis gegeben. Der Täter war im April 2013 in das Haus der Frau im Kreis Schleswig-Flensburg eingedrungen, würgte sie und tötete sie dann mit zahlreichen Stichen.  ...  Im gleichen Monat erschoss ein Rentner den Landrat des Kreises Hameln-Pyrmont in Niedersachsen.
dpa

Quelle: Handelsblatt online / dpa

Lächerliche zehn Jahre für einen solchen brutalen Mord. Wie gesagt, auf ein derartig mildes  Urteil eines Landgerichts kann man nur spucken. Für mich ist das keine Strafjustiz, sondern eine Verhöhnung der Würde und des Anspruchs der Ermordeten, dass man ihrem erlittenen Tod durch den Sühnegedanken gerecht wird.

Das ist kein Urteil "im Namen des Volkes", sondern im Namen verblendeter Richter, die des Amtes nicht würdig sind, und die in ihrer "rechtstheoretischen" Betrachtung einen Vorsatz nicht einmal dann als gegeben ansehen, wenn jemand trotz Tatvorbereitung und in offensichtlicher Mordabsicht in ein  Haus eindringt, das er vorher ausgespäht hat, abwartet, bis der Ehemann das Haus verlassen hat, und sich dann an die Frau heranmacht.

Eine derart schändliche Tat nicht als Mord zu werten, ist aus meiner Sicht ein zweites Verbrechen, das an der Frau verübt worden ist.

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