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zum Thema Schläger vom Tempel
Seite erstellt am 19.4.24 um 16:29 Uhr
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Verfasser: James
Datum: Freitag, den 1. Februar 2002, um 18:14 Uhr
Betrifft: Schläger vom Tempel

Taunus Zeitung vom 01.02.2002:

"Schläger vom Tempel ohne Einsicht

Von Heinz Habermehl

Friedrichsdorf. „Ich würde es jederzeit wieder tun, eine Geldzahlung gibt es von mir nicht“, waren die uneinsichtigen Worte des 50-jährigen Wachmannes, nachdem die Staatsanwältin ihre Strafforderung von 15 Tagessätzen zu je 150 Euro in ihrem Plädoyer gestellt hatte. Verhandelt wurde ein Ereignis am Hugenottenmarkt vom 2. Juli 1999, das sich gegen 22 Uhr vor dem Mormonen-Tempel zugetragen hatte. Laut Anklage hatten zwei Männer des Wachdienstes vor dem Mormonen-Anwesen grundlos drei Jugendliche mit Schlagstöcken traktiert und ihnen mittels Schlägen und Stößen schmerzhafte Prellungen zugefügt.

Die Körperverletzungen wurden teils durch Attest, teils nach polizeilichen Feststellungen bestätigt. In der Verhandlung war zu erfahren, dass die beiden Wachmänner im Alter von 50 und 32 Jahren am Durchgangsweg des Mormonenanwesens Stellung bezogen hatten, um Personen mit alkoholischen Getränken sowie Zigaretten von dem Tempelgrundstück abzuhalten.

Scheinbar waren die beiden Bewacher angesichts des großen Andrangs in ihrer Aufgabe überfordert und entsprechend gestresst. Diese Einschätzung gaben jedenfalls die bei Gericht erschienenen Polizeibeamten ab, die von den drei Geschädigten zu dem abendlichen Vorfall gerufen wurden.

Er habe nur ein Mal den weißen Hund des Wachmannes streicheln wollen und hierfür Prügel auf Beine und Bauch erhalten, sagte ein jetzt 20-Jähriger. Zwei andere junge Männer erhielten nach ihren Aussagen ebenfalls ohne Grund von den Wachmännern Schläge. Der Sachverhalt wurde auch von mehreren Zeugen bestätigt.

Vor Gericht machten beide Angeklagte sowohl den Jugendlichen als auch den eingesetzten Polizeikräften schwerwiegende Vorwürfe. Wie die Wachmänner anführten, seien sie von einer Meute von 30 bis 40 Personen bedrängt worden, die sich mit Bierdosen und -flaschen sowie Zigaretten rauchend und urinierend auf dem Mormonengelände aufgehalten hätten. Nur mit Stockeinsatz gegen die Rädelsführer hätten sie die Personen abweisen können. Die „unbändige Meute“ sei teilweise erheblich betrunken und „bekifft“ gewesen. Das allerdings habe die Polizei toleriert, obwohl sie, die Wachmänner, die Beamten darauf aufmerksam gemacht hätten. Dieser Vorwurf wurde von den Geschädigten und den Polizeibeamten als unwahre Unterstellung zurückgewiesen.

Die Staatsanwältin hob die damals schwierige Situation der offenbar überforderten Wachleute hervor. Das rechtfertige aber nicht, grundlos auf die jungen Leute einzuschlagen. Sie sah den 50-jährigen Wachmann der gefährlicher Körperverletzung überführt. Dem zweiten Angeklagten sei diese Tat nicht eindeutig nachzuweisen, deshalb solle dieser freigesprochen werden. Die Richterin folgte diesem Antrag, so dass der 50-Jährige eine Geldstrafe in Höhe von 2250 Euro zahlen muss. Die vom Verurteilten angekündigte Berufung dürfte scheitern, da eine Berufungsklage bei 15 Tagessätzen nicht vom Gericht angenommen werden muss."

Gefährliches Tempelpflaster ....

Cheers, James

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