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Verfasser: Desi 1 Datum: Montag, den 28. Juni 2010, um 15:39 Uhr Betrifft: PS ..... da ist mir
gerade noch was eingefallen bezüglich der Körperverletzung.
Wie siehst du es denn wenn sich jemand Piercen läÃt ? Oder tätowieren ? Selbst Ohrlochstechen ? BrustvergröÃerung ? Fett absaugen ? Facelifting ? Die Mutter die ihre minderjährige Tochter zum Schönheitchirurgen schleppt ? Das ist ja auch schon Körperverletzung.
Bei einem Jugendlichen, der das ohne Einwilligung des Erzeihungsberechtigten macht, kann man damit vielleicht noch durchkommen. Aber wenn ich als Erwachsener zum Piercen gehe und unterschreibe dort das ich weià was ich tue, kann ich wohl kaum dann los laufen und den Piercer wegen Körperverletzung verklagen.
Ausnahmen bestätigen natürlich auch hier die Regel, wenn etwas total schief geht - aber dann kann ich auch einen Arzt verklagen wenn er mich verpfuscht hat.