Das Exmo-Diskussionsforum

Beitrag 33 von 35 Beiträgen.
Seite erstellt am 29.3.24 um 12:01 Uhr
zur Nachrichtenliste
der Beitrag:
Verfasser: Martin007
Datum: Montag, den 28. Juni 2010, um 12:18 Uhr
Betrifft: Eigentor

> und zudem strafbar.

Ist strafbar ein "gutes" Wort, dann  galt es auch für den berühmten § 175, der Homoerotik verbot.

> In der Sexualität gibt es nur EINE NORM:
> Freiwillig und ungezwungen!

ich denke, das dem nicht so ist:

"...
Schließlich ist ihre Geschichte nicht nur außergewöhnlich, sondern auch rechtlich sehr umstritten. „Wo fängt die Schuld an, wenn vor allen Dingen Männer nach lebensgefährlichen Praktiken wie Atemreduktion gieren und dafür auch noch üppig zahlen?“, fragt ihr Verteidiger provokant. Spätestens der Tod des US-Schauspieler David Carradines bei autoerotischen Erstickungsspielen im vergangenen Jahr in einem Hotelzimmer in Bangkok belege, dass diese SM-Spielart regen Zulauf erhalte.
Ganz zu schweigen von der Todeswelle bei Würgeexzessen unter Jugendlichen in Frankreich. Beim „Jeu de folard“, bei dem mit Schal oder Strikc die Lufzufuhr abgeschnitten wird, kamen auch in Deutschland seite Ende 2009 zwei jugendliche Schüler ums Leben.
...
Mehr noch boomt in den hiesigen Internet-Foren und SM-Studios das Spiel mit Leben und Tod. Das Atemstillstandsrepertoire reicht vom Aufs-Gesicht-Setzen bis hin zu Gasmaske, Gummischlauch nebst Knebel. „Je heftiger und gefährlicher, desto doller“, hat Annas Anwalt Krechel bei seinen Recherchen zu dem Fall festgestellt. „Die Leute, die so etwas wollen, wissen, worauf sie sich einlassen.“
Die Bonner Ankläger in der Causa Anna Z. stellen nicht infrage, dass Steuerberater M. bewusst eine Gefahr einging. Allerdings, so ihr Argument, verstoßen solche „sexuellen Praktiken“ gegen die guten Sitten. Es sei deshalb nicht möglich, in die Körperverletzung einzuwilligen. Und zwar vor allem dann, wenn „der Einwilligende sich in die Gefahr des Todes bringt“. Die „konkrete Lebensgefahr“ führt die Bonner Staatsanwältin Monika Volkhausen aus, sei im vorliegenden Fall „auch objektiv vorhersehbar“ gewesen.
...
Zwei Tage später meldet sich ein Kriminalkommissar aus Bonn bei ihr. Annas Freundin hatte es mit der Angst zu tun bekommen und die Polizei eingeschaltet. Der Kripo-Mann warnt vor dem Risiko. „Ich hab das damals nicht so ernst genommen“, erinnert sich anna Z.. Zumal die ersten Treffen vergleichsweise harmlos verlaufen. Zu Beginn muss die neue Gehilfin einen Vertrag unterschreiben, der das geplante Szenario detailliert auflistet. Danach greift sie zum Klebeband.
..."
http://www.focus.de/panorama/welt/tid-18842/fall-anna-z-wuergen-auf-verlangen_aid_524348.html

Soviel zur Vertragsfreiheit, der sexuellen Freiheit nach dem Motto, das machen doch soooooo viele, und zur nicht-Kompetenz des Staates.

Meine Meineung ist, wer A sagt, muß auch B sagen.

zur Nachrichtenliste
auf diesen Beitrag antworten:

nicht möglich, da das maximale Themenalter erreicht wurde.

zur Nachrichtenliste
das Themengebiet: zur Nachrichtenliste
die neuesten Beiträge in diesem Themengebiet: zur Nachrichtenliste
die neuesten Beiträge außerhalb dieses Themengebietes: zur Nachrichtenliste
zurück
www.mormonentum.de