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Verfasser: Passenger
Datum: Donnerstag, den 6. Mai 2010, um 15:46 Uhr
Betrifft: Betrachtungen zum Thema

> Frauen begehen in den USA halt
> weniger schlimme Morde die u.U.zur Todesstrafe führen können.

Dem würde ich zustimmen. Das amerikanische Rechtssystem kennt folgende Unterscheidungen bei Mord: Murder in the First (Degree), Murder in the Second (Degree), Murder in the Third (Degree), als da wären a) Voluntary und b) Unvoluntary Manslaughter.

Mord ersten Grades entspräche dem Mord nach § 211 StGB.

Mord zweiten Grades entspräche dem Totschlag nach § 212 StGB oder § 213 StGB (minder schwerer Fall des Totschlags)

Mord dritten Grades a) willentlicher Totschlag und b) nicht willentlicher Totschlag entsprächen den deutschen Strafrechtsparagraphen über Vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge (§ 226 StGB) und Fahrlässige Tötung (§ 230 StGB, verwerfliche Gleichgültigkeit gegenüber menschlichen Lebens).

Welcher genaue Tathergang in die jeweilige Kategorie fiele, ist praktizierte  Rechtswissenschaft. Die US-Bundesstaaten urteilen diesbezüglich unterschiedlich. Frauen sind, Kriminalstatistiken zur Folge, weitaus weniger an brutalen Gewaltverbrechen beteiligt als Männer.

Was Utah anbelangt, seit 1850 (Gründung Utah Territory), habe ich bislang keine Liste gefunden, die jeden einzelnen der rund fünfzig Exekutierten aufzählt. Die genannten waren stets Männer.

> Weder hier noch woanders macht das Quotenunwesen Sinn.

Naja, aber man kann wohl annehmen, daß in den USA niemand aus diesen Überlegungen heraus verurteilt wird - von rassistisch motivierten Urteilen einmal ganz abgesehen.

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