Beitrag 7 von 128 zum Thema Totentaufe |
Seite erstellt am 19.4.24 um 4:28 Uhr |
Verfasser: locutus Datum: Montag, den 28. Januar 2002, um 0:37 Uhr Betrifft: katholische Totentaufe gibt es nicht
Hallo Elvira,
ich muss dir leider wiedersprechen. Laut katholischer Theologie ist die Taufe verstorbener Säuglinge nicht zulässig. Der einzige Ritus, der an einem Verstorbenen noch vollzogen werden kann, ist die Krankensalbung. Und um die zu emnpfangen, muss man zu Lebzeiten getauft worden sein und der Körper des Verstorbenen muss noch warm sein. Anstatt der Totentaufe gibt es in der Kath. Theologie die Nottaufe. Diese wird ausschliesslich am lebenden Menschen in Lebensgefahr vollzogen. Das Besondere an der Nottaufe ist, dass diese von jedem vollzogen werden kann. Für den Ritus der Nottaufe muss man nicht ordiniert sein. Jeder Gläubige kann diesen vollziehen. Verstorbene und nicht getaufte Neugeborene werden mit einem speziellen Ritus beerdigt. Es wird aber auf keinen Fall getauft.