Beitrag 6 von 51 Beiträgen. |
Seite erstellt am 19.4.24 um 12:41 Uhr |
Verfasser: JesseX Datum: Mittwoch, den 24. Februar 2010, um 15:54 Uhr Betrifft: Um etwa 16.00 Uhr Presseerklärung ...
> Nun ja, die einzig richtige Entscheidung - sie wäre sonst zur Lachnummer verkommen.
Naja, wird wohl zu erwarten sein.
Der 51-Jährigen drohen ein schriftlicher Strafbefehl, eine Geldstrafe von einem Monatsgehalt und der Entzug des Führerscheins für bis zu ein Jahr. (Quelle: dpa)
Die gute alte Zeit! Ich hatte wenigstens noch einen richtigen öffentlichen Verhandlungstermin, und das bei weitaus weniger Promille! Mit echtem Staatsanwalt, der noch ausrief: "Da hat der Angeklagte ja noch mal Schwein gehabt!", Anklageschriftverlesung und Urteil (Verfahrenseinstellung gegen GeldbuÃe) usw.
Und sie kriegt einen schriftlichen Strafbefehl. Meinen Führerschein war ich bis zum Verhandlungstermin auch los, fast vier Monate. Da ja alles teurer geworden ist, würde ich als Staatsanwalt wie folgt plädieren: "Es wird beantragt, die Angeklagte zu einer Geldstrafe von zehntausend Euro zu verurteilen, auÃerdem wird beantragt, ihr die Fahrerlaubnis zu entziehen."
In Saudi-Arabien dürfen Frauen auch nicht Auto fahren. Punkt.