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Seite erstellt am 23.4.24 um 22:39 Uhr
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Verfasser: JesseX
Datum: Dienstag, den 23. Februar 2010, um 15:52 Uhr
Betrifft: Die spiritualisierte Bischöfin der EKD

Es ist wirklich traumhaft! Erst wetterte sie gegen den Bundeswehreinsatz in Afghanistan, und jetzt säuft sie sich extrem einen an und gefährdet den Straßenverkehr. Das muß man sich einmal vorstellen: 1,54 Promille! Bereits in den achtziger Jahren war das schon nach dem StGB und StVG  zu ahnden, wenngleich in der "guten alten Zeit" die Promillegrenze an der Grenze zum Straftatbestand noch bei 1,3 lag.

Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheit im Verkehr: 27. Abschnitt StGB - gemeingefährliche Straftaten.

Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, ist mit 1,54 Promille Alkohol im Blut am Steuer von der Polizei gestoppt worden. Dies habe die Blutprobe der Bischöfin von Hannover ergeben, sagte Staatsanwalt Jürgen Lendeckel am Dienstag in Hannover. Der 51-Jährigen drohen nun eine Geldstrafe von einem Monatsgehalt sowie ein einjähriger Führerscheinentzug.

Die EKD hatte zuvor einen Bericht der "Bild"-Zeitung (Dienstagsausgabe) bestätigt. Demnach wurde Käßmann am Sonnabend gegen 23 Uhr in Hannover von Polizisten angehalten, nachdem sie mit ihrem Dienstwagen, einem VW Phaeton, eine rote Ampel missachtet hatte. Ob das Alkoholvergehen der Bischöfin Konsequenzen für ihr Amt als höchste Repräsentantin der rund 25 Millionen Protestanten nach sich zieht, konnte die EKD noch nicht sagen.
     

Quelle: Frankfurter Allgemeine

Also, mit einem Monatsgehältchen wird es wohl nicht reichen, die Justiz ist nicht die Caritas. Und eine Verfahrenseinstellung gegen Geldbuße käme hier wohl kaum in Betracht. Und dann fuhr sie natürlich mit ihrem Phaeton, dem Dienstwagen, den millionen einfältige Taufscheinchristen ihr auch noch finanzieren. In was für einer Bananenrepublik leben wir eigentlich schon? Ich kann es einfach nicht fassen, und doch bin ich voller Schadensfreude.

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