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Verfasser: JesseX
Datum: Donnerstag, den 4. Februar 2010, um 0:02 Uhr
Betrifft: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

> In Deutschland gibt es kein Höchstmaß an persönlicher Freiheit z. B. Arbeitgeber, Vermieter und deshalb auch keine schlimmste Sanktion, sondern nur judikatives Wattebällchen werfen.

Wenn man eine weiche Birne hat, können Wattebällchen auch weh tun.:-) Was ich damit meine, ist, daß eine Sanktion dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen muß, und in einem kultivierten Land wie dem unsrigen sind bei manchen Leuten die Sanktionen durchaus ausreichend.

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