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Verfasser: JesseX Datum: Donnerstag, den 4. Februar 2010, um 0:02 Uhr Betrifft: Der Grundsatz der VerhältnismäÃigkeit
> In Deutschland gibt es kein Höchstmaà an persönlicher Freiheit z. B. Arbeitgeber, Vermieter und deshalb auch keine schlimmste Sanktion, sondern nur judikatives Wattebällchen werfen.
Wenn man eine weiche Birne hat, können Wattebällchen auch weh tun. Was ich damit meine, ist, daà eine Sanktion dem Grundsatz der VerhältnismäÃigkeit folgen muÃ, und in einem kultivierten Land wie dem unsrigen sind bei manchen Leuten die Sanktionen durchaus ausreichend.