Beitrag 10 von 14 zum Thema RKK: priesterliche Päderastie muss von Glaubenskongregation behandelt werden |
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Verfasser: Gunar Datum: Samstag, den 12. Januar 2002, um 19:22 Uhr Betrifft: Rechtsbruch durch die HLT-Kirche?
> (1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt
> 1. Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekannt geworden ist;Das trifft aber in diesem Fall nicht zu, weil der Pfahlpräsident und die Erste Präsidentschaft davon nicht in seelsorgerischer Funktion und noch dazu nicht von einem HLT-Mitglied informiert wurden. Der Pfahlpräsident informierte am 31. Oktober 1999 zudem die Gebietspräsidentschaft, die weisungsberechtigt für die gesamte Körperschaft des öffentlichen Rechts in Deutschland ist.
Die Frage ist aber, ob irgendwo eine Anzeigepflicht geregelt ist, das ist hier viel wesentlicher als die Erörterung eines hier ohnehin nicht relevanten Zeugnisverweigerungsrechts.