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Beitrag 40 von 51
zum Thema Gibt es einen Zoo hier?
Seite erstellt am 29.3.24 um 11:53 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: Gunar
Datum: Montag, den 4. Juni 2001, um 22:10 Uhr
Betrifft: Re: eigentlich kein großer Spaß

Sie nehmen es mit der Rechtstreue ja selbst nicht so genau. Und wer im Glashaus sitzt, sollte besser nicht mit Steinen werfen.

> die gerne und häufig praktizierte Umkehrung eines unserer z. Zt. jedenfalls noch gültigen  rechtsstaatlichen Prinzipien.

Sie sind hier derjenige, der die „gültigen  rechtsstaatlichen Prinzipien“ umkehren will. In der Juristerei nennt man das die Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass der Beschuldigte seine Unschuld beweisen muss. Dies ist in der Tat eine sehr problematische Angelegenheit und findet deshalb nur selten Anwendung. Jedoch ist es genau das, was Sie hier verlangen. Entweder man beweist „umgehend“ seine Unschuld oder Sie werden „den Sachverhalt juristisch prüfen lassen und ggf. rechtliche Schritte einleiten.“ Die Beweislastumkehr ist hier natürlich unzulässig. Lassen Sie sich mal von Ihrem Anwalt beraten.

> Als Bischof einer Gemeinde fühle ich mich deshalb in der Pflicht, dagegen vorzugehen.

Entsprechend Ihren Worten dürfte es sich dabei um RA Warnke handeln, denn Sie tätigen Ihre Äußerung als Bischof der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage. Ich hoffe für Sie, dass Sie sich die Autorisierung für ein solches Auftreten eingeholt haben. Ich persönlich bezweifle das nämlich recht stark.

Überhaupt interpretieren Sie unser Grundgesetz für meinen Geschmack etwas zu mysteriös. Das wird auch an Ihrer interessanten Auslegung von Art. 10 GG deutlich. Vielleicht hätten Sie besser jemanden fragen sollen, der sich mit sowas auskennt.

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