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Verfasser: supernova Datum: Donnerstag, den 8. Januar 2009, um 6:30 Uhr Betrifft: Stimmt nicht
Zu
ohne Schuà kein Jus! Selbst ein kleines Beratungsgespräch wird schon Geld kosten. Und wie geht es dann weiter? Soll er etwa Strafantrag wegen Verleumdung oder übler Nachrede oder Beleidigung stellen? Das könnte man auch alleine. Oder sollte man von dem Gegner eine Unterlassungserklärung einfordern? Oder eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen? Der lachende Dritte wäre immer der Rechtsanwalt.Meine Frau Arbeitet beim anwalt was auch sappho bestätigen kann und so was kostet mich keinen Cent