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Verfasser: ThePassenger
Datum: Dienstag, den 6. Januar 2009, um 15:45 Uhr
Betrifft: "Kindesdiebstahl" - hierzu ein Gleichnis ...

in Form der Geschichte vom "Augsburger Kreidekreis" - sofern ich die Sache richtig in Erinnerung habe und hier frei wiedergebe:

Ein Richter hatte darüber zu entscheiden, welcher von zwei Parteien ein Kind zuzusprechen sei.  Es waren zwei Frauen, die das Kind beanspruchten, und beide gaben sich als die leibliche Mutter aus. Es war für den Richter eine schwierige Entscheidung, und das Wohl des Kindes schien davon abzuhängen, wie er entschied: denn die eine war sehr reich, die andere eher arm. So ersann der Richter eine Prüfung:

Er ordnete an, daß man mit Kreide einen etwa einen Schritt im Durchmesser messenden Kreis auf dem Boden ziehen möge, und das Kind sollte sich in den Kreis stellen. Dann sollten beide Frauen sich außerhalb des Kreises neben das Kind begeben, die eine links, die andere rechts. Beide sollten jeweils einen ausgestreckten Arm des Kindes ergreifen und auf Geheiß des Richters versuchen, das Kind aus den Kreis herauszuziehen.

In der Erwartung, derjenigen würde das Kind zugesprochen werden, der es zuerst gelänge, das Kind zu sich heran aus den Kreis zu zerren, begannen beide Frauen, an den Armen des Kindes zu ziehen. Plötzlich begann das Kind zu schreien, denn das Zerren beider Frauen an seinen Armen bereitete ihm Schmerzen. Und als einige Sekunden des Hin- und Herzerrens verstrichen waren und das Kind noch lauter schrie, ließ eine der beiden Frauen den Arm des Kindes plötzlich los. Triumphierend zog die andere das Kind an sich heran und erwartete den Urteilsspruch.

Der Richter verkündete, daß das Kind der Frau zuzusprechen sei, die es losließ. Sie müßte die wahre Mutter des Kindes sein, da sie den Schmerz des Kindes nicht ertragen konnte, als beide Frauen an seinen Armen zerrten. Lieber ließ sie das Kind los, als ihm weitere Schmerzen zuzufügen.

Die andere Frau, welche die sehr reiche war, mußte sich dem Urteil fügen.

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