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Beitrag 20 von 26 Beiträgen.
Seite erstellt am 4.5.24 um 14:44 Uhr
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Verfasser: lennard
Datum: Montag, den 15. Dezember 2008, um 12:55 Uhr
Betrifft: Eintritt in Kirche

Ich denke schon, dass es möglich ist, einem Verein beizutreten, ohne eine schriftliche Erklärung abzugeben. Die Einhaltung der Schriftform ist laut BGB keine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzungen einer solchen Beitrittserklärung.  Somit dürfte es ausreichen, dass man durch Taufe schlüssig den Beitritt erklärt.

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