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Beitrag 23 von 78
zum Thema Der Vorteil und der Segen der Kirche...
Seite erstellt am 19.4.24 um 3:08 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: Wolf und Team
Datum: Freitag, den 20. Oktober 2000, um 22:32 Uhr
Betrifft: Die offizielle Erklärung zum Bergriff Sekte...

Die offizielle Erklärung zum Bergriff Sekte...

Ob es einen Recht ist oder nicht, man kann sich nicht der Tatsache verschließen,
dass schon aus loyaler Sicht, ein Sektenforscher irgendeiner Religionszugehörigkeit keine glaubhafte Aussage zum Sektenbegriff machen kann.
Wir kommen nicht darum herum eine Ansicht einer demokratischen loyalen Rechtsansicht eher glauben zu schenken... alles andere ist hier an Kommentaren ist Stückwerk eigener persönlicher Meinung, weil hier die religiöse Befangenheit äußerst nahe liegt.
Hier zwei Zitate:
1. Der Begriff Sekte ist nach wie vor umstritten...

"Vielfach wird die Verwendung des Begriffes aus Gründen der persönlichen Toleranz abgelehnt.
Demnach wird der Begriff Sekte als Abwertung verstanden.
Andere lehnen ihn ab, weil er auf ein religiöses Weltbild hinzudeuten scheint.
Demnach wird der Begriff Sekte als Aufwertung verstanden."

Quelle: AGPF - Aktion für Geistige und Psychische Freiheit e.V., Bonn

2. Das moderne Verständnis vom Sektenbegriff...
"Was sind eigentlich Sekten? Auf dem Endbericht der Enquete-Kommission findet man das Wort gar nicht mehr.
Keine Gruppe nennt sich selbst so; die Gruppen nennen sich Zentrum, Bewegung, Kirche, Bund, Orden, Verein - was immer sie wollen. "Sekte" ist ein Begriff, der von außen an bestimmte Gruppen herangetragen wird.
Wir verwenden den neueren kulturellen, umgangssprachlichen Sektenbegriff, unter dem im übrigen jeder das versteht, was auch wir darunter verstehen. Das ist aber nicht die christliche, kirchliche Definition. Dieser kulturelle Sektenbegriff bezieht sich auf die konfrontative Stellung der Gruppe im Verhältnis zur Gesellschaft.
Aus dieser Perspektive sind Merkmale einer Sekte die Tatsachen, dass die Gruppe sich von ihrer Umgebung abkapselt, dass die Mitglieder der Gruppe von ihrem sozialen Umfeld isoliert werden und dass das Heilsversprechen der Gruppe mit einem Absolutheitsanspruch verbunden wird. Nicht das Heilsversprechen ist das Problem - das beinhalten jeder Glaube und auch manche Ideologie -, sondern der Absolutheitsanspruch. Elitebewusstsein, Machtanspruch, Gruppendruck, Bewusstseinskontrolle, Verschwörungsdenken, Verfolgungswahn, Psychoterror gegen Abtrünnige und Kritiker sind weitere Merkmale einer Sekte, wie wir sie verstehen. Das hat nicht mit Religion und Weltanschauung zu tun, sondern damit, wie eine Gruppe von Menschen sich gegenüber ihren Mitgliedern und gegenüber anderen verhält.
Man sollte also nicht versuchen, im Sinne von Sprachpolitik einen neuen Sektenbegriff zu etablieren. Das bringt wenig. Wenn also auf dem Abschlussbericht der Enquete-Kommission "Neue religiöse und ideologische Gemeinschaften und Psychogruppen" steht, dann ist das, mit Verlaub, Tüdelkram."

Quelle: Dr. Hans Peter Bartels im Bundestag am 28.1.2000 zum Sektenbegriff:

3.Der Sekten-Begriff in der Rechtsprechung

Immer wieder wird behauptet, die Verwendung der Begriffe "Sekte" oder "Jugendsekte" sei gerichtlich untersagt worden, weil dieser Begriff abwertend sei. Dies ist so nicht nachvollziehbar.
In diesem Zusammenhang wird immer wieder auf Gutachten zur Bedeutung dieses Begriffes verwiesen oder auf angebliche wissenschaftliche Definitionen. Bei einer öffentlichen Äußerung, die sich nicht an einen ganz bestimmte Kreis von Adressaten richtet, kommt es jedoch auf den allgemeinen Sprachgebrauch an, wie ihn der Normalbürger versteht. Zur Beurteilung dessen kann der Richter durchaus sein eigenes Sprachverständnis heranziehen. In Fällen, in denen die Bedeutung von Begriffen zentraler Punkt eines Gerichtsverfahrens ist, kann aber auch eine Meinungsumfrage
durchgeführt werden. Dies war bisher schon bei Wettbewerbsprozessen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) der Fall.
Quelle: AGPV Recht

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