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Verfasser: Martin007
Datum: Mittwoch, den 26. November 2008, um 16:46 Uhr
Betrifft: Die Begründung ...

des Edmunds-Tucker-gesetzes war daß der Staat die Eheform verordnen kann

>Dieses "Sozialverhalten" ist wissenschaftlich als eine von mehreren Spielarten menschlicher Sexualität anerkannt, und hat ein RECHT darauf, auch gesellschaftlich im VOLLEM UMFANG anerkannt zu werden!!!

Da der Staat das Volk ist, kann er also verordnen, daß Homosexuelle Ehen/Partnerschaften nichtig sind. Besonders beim Erbrecht interessant. Damit haben die Konservativen mit Präp 8 nichts falsch gemacht.
Da heißt’s nur: "Dumm gelaufen," sagte der Lahme.

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