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Seite erstellt am 19.4.24 um 20:29 Uhr |
Verfasser: Trzoska Datum: Dienstag, den 5. August 2008, um 18:24 Uhr Betrifft: Keine Steuerfreistellung für Tempel
In England gibt es für Tempel keine Steuerbefreiung mehr, da der Tempel für die Ãffentlichkeit nicht zugänglich ist. Andere öffentlich zugängliche Gebäude auf dem Tempelgrundstück, wie Pfahl- und Missionstraingszentren bleiben befreit.
http://www.publications.parliament.uk/pa/ld200708/ldjudgmt/jd080730/gallag-1.htm