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Verfasser: Trzoska
Datum: Dienstag, den 5. August 2008, um 18:24 Uhr
Betrifft: Keine Steuerfreistellung für Tempel

In England gibt es für Tempel keine Steuerbefreiung mehr, da der Tempel für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. Andere öffentlich zugängliche Gebäude auf dem Tempelgrundstück, wie Pfahl- und Missionstraingszentren bleiben befreit.
http://www.publications.parliament.uk/pa/ld200708/ldjudgmt/jd080730/gallag-1.htm

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