Das Exmo-Diskussionsforum

Beitrag 6 von 19 Beiträgen.
Seite erstellt am 29.3.24 um 14:45 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: Desi  1
Datum: Montag, den 21. Juli 2008, um 20:35 Uhr
Betrifft: Alles nicht so einfach

Mhh das ist so einfach auch nicht zu beantworten Zvoni.

Grundsätzlich hat jeder das Recht Leuite seines Privatbesitzes zu verweisen.
Im Fall von Sapüho sogar rechtlich gut begründet nämlich mit "Gefahr im Verzug"
Das heißt also, sie ist ExMo man weiß das sie gegen die Kirche ist, auch die (imaginäre) Gefahr das sie sich an Schwestern "ranschmeißt" ist gegeben. Das reicht alle Mal für Gefahr im Verzug.

Andererseits sind sie aber nicht berechtigt irgendwelche Akten von ihr öffentlich auszustellen und sie somit dem Spott Preis zu geben.

Also wenn man da was erreichen will muß man wohl auf herausgabe der Akten klagen, nur das es bei den Mo´s nicht viel bringen wird, wir wissen ja alle wie schnell das Zeug im Reisswolf verschwindet und selbst gesehen oder Zeugen für die Existenz hat sie wohl leider nicht.

Mein Mann der Bulle meint im übrigen, ein schriftliches Hausverbot ist nicht zwingend, wird aber zum Beispiel von Ladeninhabern gerne gemacht einfach "um was in der Hand" zu haben falls der Betreffende doch noch mal rein kommt.

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