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Seite erstellt am 26.4.24 um 0:54 Uhr
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Verfasser: Sappho
Datum: Mittwoch, den 18. Juni 2008, um 9:01 Uhr
Betrifft: Nicht das deutsche Wesen...

... sondern der Schutz von Kindern sollte oberste Priorität haben!
Das, was die Cops dort auf der Ranch vorfanden, waren Straftatbestände, und da ist es doch scheißegal, ob der Anrufer sich einen Scherz erlaubte, psychisch krank war, es ein "Irrtum", oder es die reine Wahrheit war!
Auf einem privatgrundstück gibt es auch Gesetze, an die sich alle halten müssen. Dann könnte der Täter aus Anstetten ja auch sagen, da er seine Tochter in seinem Haus vergewaltigte, es also sein Privatgrundstück war, gelten österreichische Gesetze nicht. Das widerspricht jedem Rechtsgrundsatz, der auch in den USA gilt, denn bei Gefahr in Verzug oder bei ungerechtfertigter Durchsuchung, können unter bestimmten Vorraussetzungen auch die dadurch erlangten Beweismittel anerkannt werden.

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