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Seite erstellt am 23.4.24 um 13:45 Uhr |
Verfasser: bjoerny Datum: Dienstag, den 8. Januar 2008, um 16:37 Uhr Betrifft: Religionsrechtlich ....
> Auf seinen Einwand, dass nur die Gesetze akzeptiert werden, die den "geoffenbarten Geboten gottes" nicht im Wege stehen
Das ist interessant. Wie stehen denn die HLT im Allgemeinen zum Wehrdienst? Lehnen sie ihn ab oder befürworten sie ihn? Eigentlich müsste ja Ersteres zutreffen ...
> Schützt die K.d.ö.R. die Mormonen vor allem, was sie auÃergesetzlich tun?
Nein, nicht wenn etwas definitiv illegal oder moralisch unverantwortlich ist (z. B. Morddrohungen, Missbrauchsfälle, Delikte wie Steuerhinterziehung, Verstoà gegen die Menschenwürde usw.)
> Z.B., wenn sie Leute entlassen, die ausgeschlossen wurden, oder von selbst gingen, oder nicht mehr würdig für den Tempel sind.
Das ist eine interne Angelegenheit, worauf der Staat keinerlei Einfluss hat. Der Einzelne weiÃ, wo die Grenzen im Rahmen seiner religiösen Ãberzeugung liegen. Dass er bei bestimmten Vergehen (?) ausgeschlossen wird, ist einzig Angelegenheit der jeweiligen Kirche.
> Oder wenn sie einem Menschen sein Leben vorschreiben wollen, und ihn/sie mit Ausschluss bedrohen, wenn sie nicht das tun, was die Führung verlangt (z.b. die eigenen Kinder nicht so oft zu besuchen)?
Dafür gilt genau das gleiche. Wer der Kirche beitritt, sollte ja wissen, worauf er sich einlässt. - Mit der Ausnahme, dass die Vorschriften (entgegen der religiösen Ãberzeugung?), die eine soziale Benachteilugung nach sich ziehen würden - also nicht nur im Interesse der Religionsgemeinschaft, sondern im allgemeinen Interesse stehen -, rechtlich infrage gestellt werden können. Ja, das ist durchaus möglich.
Liebe GrüÃe
Björni