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Beitrag 18 von 20 Beiträgen.
Seite erstellt am 26.4.24 um 1:58 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: Desi  1
Datum: Donnerstag, den 3. Januar 2008, um 21:23 Uhr
Betrifft: So einfach ist das

nicht mehr. Die Kirchen bilden da wirklich eine Ausnahme.

Kein Arbeitgeber kann dich heute vor die Türe setzen mit der Begründung das du z.B Homosexuell bist oder zehn uneheliche Kinder hast. Das erlauben sich bei uns nur die Kirchen besonders die rkk.

Klar, wenn ich jemand los werden will, dann werde ich ihn auch los. Dann heißt es halt nicht du fliegst weil du schwul bist oder weil du das falsche Parteibuch hast ... nur wenn der Verdacht aufkommt und es sich dann auch beweisen läßt das z.B schwul sein die Ursache der Kündigung ist, dann zahlt der Arbeitgeber nicht schlecht.

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