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Beitrag 38 von 196 Beiträgen.
Seite erstellt am 19.4.24 um 7:59 Uhr
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Verfasser: Renate
Datum: Dienstag, den 27. März 2007, um 23:38 Uhr
Betrifft: Verweigerung und Folgen

> Mir persönlich ist es egal wenn ein erwachsener Zeuge sich dieses verwehrt....dann kratzt er eben ab.

Das würdest du aber nicht sagen, wenn es sich dabei um einen Verwandten von dir handelt. Außerdem haben viele, die dann "abkratzen" auch noch Familie, ich meine kleine Kinder, für die sie Verantwortung tragen. Ich finde es nicht lustig, wenn eine Mutter stirbt und man den Kindern dann sagt "Jehova wollte das so", obwohl eine Bluttransfusion ihr Leben gerettet hätte.

> Aber bei minderjährigen hört sich das auf.

Das steht außer Frage. Doch wie steht es mit jungen Leuten? 18- oder 20-Jährige? Die dürfen zwar selbst entscheiden, sind aber so indoktriniert, dass sie es gar nicht wagen das Blut nicht zu verweigern, obwohl sie es vielleicht gerne tun würden und Angst vorm sinnlosen Sterben haben.

> Aber wenn ich eine Patientenverfügung mache wo ich eben KEINE Beatmung oder Maschinen möchte muß dieses respektiert werden, aber es muß amtlich sein.

Das ist selbstverständlich. Aber dabei geht es auch um simple Lebensverlängerung, oder vielmehr Leidensverlängerung, die nichts bringt, weil es keine Heilung mehr gibt.

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