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Seite erstellt am 19.4.24 um 10:04 Uhr
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Verfasser: Fritz
Datum: Dienstag, den 27. März 2007, um 20:20 Uhr
Betrifft: Blut I

Ich denke das das auch unter lebensverlängernden Maßnahmen zählt.Mir persönlich ist es egal wenn ein erwachsener Zeuge sich dieses verwehrt....dann kratzt er eben ab. Aber bei minderjährigen hört sich das auf.

Aber wenn ich eine Patientenverfügung mache wo ich eben KEINE Beatmung oder Maschinen möchte muß dieses respektiert werden, aber es muß amtlich sein. Aber ich sehe nicht ein das ein Sanitäter deswegen verklagt wird weil er dieses doofe Kärtchen nicht fand sondern dein Leben rettete. Mein Bruder ist bei der Rettung und Kärtchen hin oder her (gabs früher so kleine Zettel die man einfach unterschrieb) in erster Linie wird sowieso ein Expander gegeben.

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