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Verfasser: Fritz Datum: Dienstag, den 27. März 2007, um 20:20 Uhr Betrifft: Blut I
Ich denke das das auch unter lebensverlängernden MaÃnahmen zählt.Mir persönlich ist es egal wenn ein erwachsener Zeuge sich dieses verwehrt....dann kratzt er eben ab. Aber bei minderjährigen hört sich das auf.
Aber wenn ich eine Patientenverfügung mache wo ich eben KEINE Beatmung oder Maschinen möchte muà dieses respektiert werden, aber es muà amtlich sein. Aber ich sehe nicht ein das ein Sanitäter deswegen verklagt wird weil er dieses doofe Kärtchen nicht fand sondern dein Leben rettete. Mein Bruder ist bei der Rettung und Kärtchen hin oder her (gabs früher so kleine Zettel die man einfach unterschrieb) in erster Linie wird sowieso ein Expander gegeben.