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zum Thema Anerkannt und ungefährlich
Seite erstellt am 29.3.24 um 0:27 Uhr
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Verfasser: Olaf
Datum: Sonntag, den 22. April 2001, um 9:49 Uhr
Betrifft: Anerkannt und ungefährlich

Die Kirche Jesu Christi HLT ist z.B. eine in Österreich staatlich anerkannte Kirche.

Das Familienministerium beschreibt unter  http://www.familie.bmsg.gv.at/ die Kriterien für die staatliche Anerkennung wie folgt:

* eine positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat.

* keine gesetzwidrige Störung des Verhältnisses zu bestehenden Kirchen und Religionsgemeinschaften.

* eine definierte Glaubensquelle oder Lehre, die sich von bisher anerkannten Gruppen unterscheiden muß.

* eindeutige innere Regeln, eine "Verfassung", die nichts Gesetzwidriges      oder "sittlich Anstößiges" beinhalten darf.

Die staatliche Anerkennung bedeutet quasi ein offizielles Zeugnis, daß diese Bedingungen erfüllt sind.

In weiteren Ländern wird dies ähnlich gehandhabt. So gesehen, könnte die staatliche Anerkennung als staatliches Zertifikat der Ungefährlichkeit gewertet werden.

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