Beitrag 1 von 22 zum Thema Anerkannt und ungefährlich |
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Verfasser: Olaf Datum: Sonntag, den 22. April 2001, um 9:49 Uhr Betrifft: Anerkannt und ungefährlich
Die Kirche Jesu Christi HLT ist z.B. eine in Ãsterreich staatlich anerkannte Kirche.
Das Familienministerium beschreibt unter http://www.familie.bmsg.gv.at/ die Kriterien für die staatliche Anerkennung wie folgt:
* eine positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat.
* keine gesetzwidrige Störung des Verhältnisses zu bestehenden Kirchen und Religionsgemeinschaften.
* eine definierte Glaubensquelle oder Lehre, die sich von bisher anerkannten Gruppen unterscheiden muÃ.
* eindeutige innere Regeln, eine "Verfassung", die nichts Gesetzwidriges oder "sittlich AnstöÃiges" beinhalten darf.
Die staatliche Anerkennung bedeutet quasi ein offizielles Zeugnis, daà diese Bedingungen erfüllt sind.
In weiteren Ländern wird dies ähnlich gehandhabt. So gesehen, könnte die staatliche Anerkennung als staatliches Zertifikat der Ungefährlichkeit gewertet werden.