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Verfasser: Becky
Datum: Sonntag, den 7. Januar 2007, um 18:59 Uhr
Betrifft: Keuschheit

Also bisher habe ich immer gedacht, der Begriff "Keuschheit" umfasse nur den vollendeten Geschlechtsverkehr. Ist das anders?
Ich erinnere mich, mal irgendwo gelesen zu haben, daß schon sexuelles Verlangen im Geiste Unkeuschheit darstelle.
Also wo ist da jetzt die Grenze? Theoretisch dürfte man dann ja auch gar keinen Sport betreiben, der körperliche Berührungen beinhaltet.
Also bei näherer Betrachtung bin ich ja dann eine ganz üble Sünderin, weit entfernt von jeglicher Besserungs- bzw. Umkehrwilligkeit:-):-):-)

Wäre dankbar für eine Erklärung, was Keuschheit im Sinne der HLT denn nun sein soll.

Liebe Grüße

Becky

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