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Verfasser: Desi 1 Datum: Freitag, den 15. September 2006, um 9:32 Uhr Betrifft: Kirchensteuer in Deutschland
Die Kirchensteuer in Deutschland wird von der Lohnsteuer berrechnet und davon auch einbehalten. Bin ich ausgetreten zahle ich keine Kirchensteuer mehr, da auf der Lohnsteuerkarte dan "ohne Religion" oder nur -- steht.
ABER - selbst wenn ich ausgetreten bin zahle ich Kirchensteuer wenn:
- ich Arbeitslosengeld oder sonstige Sozialleistungen bekommen
- einen Job habe der Pauschal beusteuert wird
Da wird automatisch ein Teil an Kirchensteuer mit abgeführt.