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Seite erstellt am 19.4.24 um 13:07 Uhr
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Verfasser: lennard
Datum: Samstag, den 22. April 2006, um 16:35 Uhr
Betrifft: Einwand

>Daran sieht man wieder dem Witz der amgeblichen Demoktratie in diesen Land, in der Sowjetunion durfte man zumindest alles glauben was man wollte und hatte soger das recht dagegen Propaganda zu machen. Nur in Deutschland mit seiner Schein-Demokratie wird alles unterdrückt... Ich kann mir nicht helfen aber Deutschland ist kein Freies Land.

Das ist so nicht richtig. Der Vergleich hinkt in soweit, dass in der UdSSR eine andere Vorstellung von Eigentum herrschte. Das Institut des Privateigentums war weitestgehend unbekannt und war wohl nur den hohen Funktionären vorbehalten. In Deutschland genießt das Privateigentum jedoch entsprechend der westlichen Tradition einen hohen und weiten Schutzbereich. Daher kann der Eigentümer im Grundsatz mit seiner Sache nach Belieben verfahren, soweit Gesetze dies nicht beschränken (Art. 14 I GG, § 903 BGB). Das führt nun dazu, dass der Eigentümer sich aussuchen kann, wer sein Grundstück betreten darf und wer nicht. Desweiteren kann er bestimmen, welche legalen Handlungen auf dem grundstück durchgeführt werden sollen und welche nicht.
Warum sollte die negative Religionsfreiheit soweit ausgeweitet werden, sodass sie gleichzeitig das Eigentumsrecht Dritter einschränkt? Dieser gerechte Interessenausgleich der vom Grundgesetz der BRD vorgegeben wird, spricht doch gerade für eine wunderbare Demokratie, die widerstreitende Interssen gerecht in Einklang bringt.

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