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Beitrag 29 von 46 Beiträgen.
Seite erstellt am 28.3.24 um 9:21 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: lennard
Datum: Samstag, den 22. April 2006, um 7:42 Uhr
Betrifft: Schähkritik

>Das heisst also im Klartext, wenn man ausreichlich (und auschweifend) begruendet warum jemand ein Volltrottel ist, dann darf man abrundend auch hinschreiben, dass dieser ein Volltrottel ist?

Man darf es, solange die Diffamierung der betreffenden Person nicht im Vordergrund steht. Das bedeutet, solange man nur darauf abzielt eine bestimmte Person in ihrer Ehre zu verletzen und bloßzustellen, kann das nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt werden. Angriffe auf die Person als solche sind nicht zulässig. Zulässig ist jedoch die Meinung zu vertreten, man sei nicht einverstanden mit den Handlungen der betreffenden Person und daher stimme man der betreffenden Person nicht zu.

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