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Beitrag 21 von 46 Beiträgen.
Seite erstellt am 25.4.24 um 14:33 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: lennard
Datum: Donnerstag, den 20. April 2006, um 17:11 Uhr
Betrifft: sog. negative Religionsfreiheit

>Diese Kritik steht dir auch zu, aber auch nur solange du sie belegen kannst, alles andere ist üble Nachrede.

Dazu sei noch angemerkt, dass die Kritik und die Ablehnung einer bestimmten Religion vom Grundgesetz ausdrücklich geschützt wird. Das GG schützt nicht nur die Ausübung von Religion, sondern auch die Ablehnung einer Religion.  Also ist die Kritik an einer Religion keinesfalls üble Nachrede, sondern lediglich die Ausübung der verfassungsrechtlich garantierten Religionsfreiheit.

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