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Verfasser: Gunar
Datum: Mittwoch, den 12. April 2006, um 13:11 Uhr
Betrifft: Die staatliche Gerechtigkeit muss ihren Lauf nehmen.

Gordon Hinckley, Frühjahrskonderenz 2002, Priestertumsversammlung: Ich möchte noch eine weitere Form der Misshandlung bzw. des Missbrauchs ansprechen, über die in den Medien viel berichtet wird. Ich meine den widerlichen, üblen Kindesmissbrauch durch Erwachsene, in der Regel Männer. Derlei ist nicht neu. Man darf davon ausgehen, dass es solches schon immer gegeben hat. Es ist äußerst widerwärtig, tragisch und furchtbar. Ich muss leider sagen, dass dieses fürchterliche Übel sehr vereinzelt bei uns vorgekommen ist. So etwas können wir nicht entschuldigen und nicht dulden. Der Herr selbst hat gesagt: „Wer einen von diesen Kleinen, die an mich glauben, zum Bösen verführt, für den wäre es besser, wenn er mit einem Mühlstein um den Hals im tiefen Meer versenkt würde.“ (Matthäus 18:6.)
Das sind sehr deutliche Worte aus dem Munde des Friedensfürsten, des Gottessohns.
Ich zitiere aus dem Handbuch Allgemeine Anweisungen: „Die Kirche vertritt den Standpunkt, dass Misshandlung bzw. Missbrauch in jedweder Form nicht geduldet werden kann. Wer … seine Kinder …misshandelt, … [unterliegt] der Kirchendisziplin. [Er darf] keine Berufung in der Kirche erhalten und keinen Tempelschein haben. Selbst wenn gegen jemand, der ein Kind sexuell missbraucht oder körperlich misshandelt hat, kirchliche Disziplinarmaßnahmen ergriffen worden sind und er später wieder gänzlich in die Gemeinschaft aufgenommen bzw. durch die Taufe wieder zugelassen worden ist, dürfen die Führer ihn dennoch nicht in eine Position berufen, in der er mit Kindern oder Jugendlichen zu tun hat, außer die Erste Präsidentschaft genehmigt die Löschung des entsprechenden Vermerks aus seinem Mitgliedsschein.
Bei Misshandlung und Missbrauch ist es die vorrangige Aufgabe der Kirche, den Opfern zu helfen und potenzielle Opfer zu schützen.“ (Handbuch Anweisungen der Kirche, Seite 158.)
Mit diesem Problem setzen wir uns nun schon lange auseinander. Wir haben die Bischöfe, Pfahlpräsidenten und andere dringend ermahnt, sich um die Opfer zu kümmern, sie zu trösten, sie aufzubauen, sie wissen zu lassen, dass das Geschehene unrecht war, dass sie selbst keine Schuld trifft und dass es sich nie mehr wiederholen muss.
Wir haben Material dazu veröffentlicht und ein Telefon eingerichtet, wo sich die Beamten der Kirche beraten lassen können, was zu tun ist, und wir bieten professionelle Hilfe über LDS Family Services.
Oft handelt es sich hierbei um Gewaltverbrechen, die unter Strafandrohung stehen. Professionelle Berater, darunter Anwälte und Sozialarbeiter, stehen am Nottelefon zur Verfügung, um dem Bischof oder Pfahlpräsidenten mitteilen zu können, was er in so einem Fall zu tun hat. Im Ausland ist der jeweilige Gebietspräsident zuständig.
Das Werk der Kirche ist ein Erlösungswerk. Darauf lege ich großen Wert. Es geht darum, Seelen zu erretten. Wir wollen sowohl dem Opfer wie dem Täter helfen. Uns liegt das Opfer am Herzen, und wir müssen etwas unternehmen, um ihm zu helfen. Uns liegt auch der Täter am Herzen, aber die Sünde, derer er sich schuldig gemacht haben mag, können wir nicht dulden. Auf Übertretungen folgt eine Strafe. Die staatliche Gerechtigkeit muss ihren Lauf nehmen. Und auch die kirchliche Gerechtigkeit muss ihren Lauf nehmen, was oftmals die Exkommunizierung bedeutet. Angelegenheiten wie diese sind sehr heikel und sehr ernst.
Wir sind uns dennoch bewusst – und werden es stets sein – dass wir, wenn die Strafe abgegolten ist und die Forderungen der Gerechtigkeit erfüllt sind, eine hilfreiche und gütige Hand ausstrecken müssen. Einschränkungen mögen fortbestehen, aber es gibt auch Güte.
(Liahona, Juli 2002, S. 60 f.)

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