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Seite erstellt am 19.4.24 um 12:04 Uhr
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Verfasser: lennard
Datum: Dienstag, den 4. Oktober 2005, um 22:55 Uhr
Betrifft: Natürlich

>Haben denn die Verstorbenen im Voraus, also vor ihrer Taufe gebilligt, daß ihre Daten erfaßt und jahrhundertelang gespeichert werden?

Ja. Durch die kirchlichen Hochzeiten haben sie konkludent eingewilligt, dass Daten über sie in die Kirchenbücher aufgenommen worden sind. Für die minderjährigen Kinder bei der Taufe, haben die Eltern die erforderliche Einwilligung im Namen der Kinder gegeben.

>Aber hat man deshalb das Recht, mir meine Roots vorzuenthalten?
Warum Dir? Du bist doch zur Einsicht berechtigt, als Nachkomme. Nur solltest du wissen, dass du nicht befugt bist, die Daten gegen den Willen der Verstorbenen an Dritte weiterzugeben.

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