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Verfasser: Martin007
Datum: Mittwoch, den 21. September 2005, um 11:11 Uhr
Betrifft: Beweiskraft von Zitaten

>In einem Forum aus den USA, in dem alle gläubige Mormonen waren, schrieb ich einmal über etwas, was ich in dem Buch von Gert Raeithel gelesen hatte, nämlich, das Gordon B. Hinkley öfters in Bordellen war, wo er die Dienste großbusiger afroamerikanischer sexarbeiterinnen in Anspruch genommen hatte. Die Folge? Ich wurde von Forumsmitgliedern beleidigt und bedroht, und aus dem Forum ausgeschlossen.

Ich weiß jetzt nicht, was Raeithel zitiert:
- Gerichtsprotokolle?
- Hörensagen?
- Vielleicht war er sogar bei so einem Anlaß dabei?
Das Dumme ist nur, daß in  der hier zitierten Form bestenfalls Aussage gegen Aussage stehen würde.  Hinkley gegen Sexarbeiterin. Ich denke, da müssen schon schwerere Waffen aufgefahren werden, - sonst läuft’s so wie im Türk-Prozeß. Schlimmstenfalls droht (nicht Dir aber Raeithel posthum) noch eine Verleumdungsklage, weil hier ja eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens von einem bösen Spitzbuben vorgeführt werden soll.

Aber dennoch: Ich glaube, selbst wenn Du Videoaufzeichnungen veröffentlichen würdest, dann würdest Du noch Probleme mit vielen Mitgliedern bekommen. Aber vielleicht würde es für ein Kirchengerichtsverfahren vor der präsidierenden Bischofschaft reichen. Schließlich wurde die Schlagkraft unseres Prügelprinzen Ernst August auch erst durch dokumentierende Filmaufnahmen der Öffentlichkeit bekannt.

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