Das Exmo-Diskussionsforum

Beitrag 29 von 47 Beiträgen.
Seite erstellt am 24.4.24 um 11:57 Uhr
zur Nachrichtenliste
der Beitrag:
Verfasser: Martin007
Datum: Freitag, den 16. September 2005, um 12:02 Uhr
Betrifft: genau

>Oder willst du damit sagen, dass der Arbeitnehmer die Kosten für den  Weg zur Arbeit abziehen kann?

Es gibt genügend Jobs, für die du ein Auto brauchst. Steht schon in der Liste der Bewerbungsanforderungen. Somit bist du verpflichtet ein Auto vorweisen zu können, damit du den Job kriegst. Das fängt schon mit der Teilnahme an einer Rufbereitschaft an. Wenn du dann jährlich 20 000 km oder mehr auf eigene Kosten fährst, gehört das zu den  "abzugsfähigen" Betriebsausgaben. man muß natürlich Fahrtenbuch führen.

Ansonsten müßte man die Nutzung eines Dienstfahrzeuges mitsamt Treibstoffkosten auch verzehnten.

zur Nachrichtenliste
auf diesen Beitrag antworten:

nicht möglich, da das maximale Themenalter erreicht wurde.

zur Nachrichtenliste
das Themengebiet: zur Nachrichtenliste
die neuesten Beiträge in diesem Themengebiet: zur Nachrichtenliste
die neuesten Beiträge außerhalb dieses Themengebietes: zur Nachrichtenliste
zurück
www.mormonentum.de