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Seite erstellt am 28.4.24 um 15:02 Uhr
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Verfasser: Desi
Datum: Samstag, den 3. September 2005, um 19:36 Uhr
Betrifft: Man muß aber

sehr aufpassen, denn waren die Eltern nicht verheiratet, dann hat der Vater zwar die Pflicht zu zahlen, aber nicht unbedingt ein Besuchsrecht. Dann hat auch nur die Mutter das alleinige Sorgerecht - der Vater hatte niemals eines.

Im Gegenzug kann ich dir mit Sicherheit 5 Fälle vorbringen wo es nichts wie Probleme gibt mit den Vätern die zahlen müssen und die Mütter für ihre Kinder wahnsinnig kostenintensive und zeitraubende Prozesse führen müssen um wenigstens an das grundsätzliche Recht zu kommen, den Erzeuger des Kindes zwingen zu können,  zu zahlen. Dazu muß man einen Schuldtitel erstreiten und dann kannst du in regelmäßigen Abständen ( natürlich auf deine Kosten) den Gerichtsvollzieher loshetzen. Die Möglichkeiten sich zu drücken sind sehr vielfältig und werden auch von vielen Vätern ausgenutzt.

Und selbst bei Scheidungen ist das alles nicht so einfach - es gibt zwar jetzt kaum noch Fälle in denen einer alleine das Sorgerecht bekommt - aber selbst die neue Regelung schränkt den Partner bei dem die Kinder nicht leben sehr ein. Das dies z.T zum Wohl der Kinder ist, ist richtig - aber auch diese gesetzliche Regelung hat noch ihre Schwacchstellen.

Wichtig ist bei der Beurteilung eines solchen Falles eines  - du mußt dir in jedem Fall das Scheidungsurteil ansehen. Denn da ist im Normalfall genau geregelt wer, wann was darf. Oft ist es auch so, das der Partner der die Kinder nicht hat, all den Regelungen zugestimmt hat, ohne eigentlich wirklich zu wissen was er da unterschrieben hat.

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