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Seite erstellt am 18.4.24 um 11:27 Uhr |
Verfasser: Trzoska Datum: Samstag, den 27. August 2005, um 22:23 Uhr Betrifft: Etwas genauer bitte!
Ausschluss war mir schon klar. Mich würde nur noch interessieren, wie schnell das vonstatten geht. Sofort bei bekannt werden oder muss erst noch ein Kirchengericht einberufen werden?
Ferner wüsste ich gern, ob es eine Mindestwartezeit bis zur Wiedertaufe gibt und ob es für Mitglieder mit Tempelbündnissen noch Extraauflagen (das Nichttragen von Garments ist mir klar) wegen der Schwere des VerstoÃes gibt.