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Seite erstellt am 20.4.24 um 6:38 Uhr |
Verfasser: nicolekaatzke Datum: Samstag, den 20. August 2005, um 11:51 Uhr Betrifft: beschwerde
hallo, wenn er noch ein mitglied der kirche ist, sollte man versuchen herauszufinden in welcher gemeinde er ist .... und sich dann an den BISCHOF/ZWEIGPRÃSIDENTEN oder gar den PFAHLPRÃSIDENTEN wenden ... ich denke dass man sowas nicht akzeptieren muss ...
oder man zeigt ihn bei der polizei wegen menschenverachtung an .... bzw. wegen volksverhetzung und gewaltverherrlichung .... gibt saftige strafen ..