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Seite erstellt am 28.4.24 um 16:57 Uhr
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Verfasser: lennard
Datum: Mittwoch, den 10. August 2005, um 11:52 Uhr
Betrifft: Nochmal der Geistliche

Also, wie wir ja bereits festgestellt haben sind HLT-Führer, wenn sie nicht mindestens 40 Stunden pro Woche der Seelsorge nachgehen keine hauptamtlichen Geistlichen. Da du noch dazu in Bayern wohnst, wo die HLT keinen Körperschaftsstatus besitzt, sind HLT- Führer aus Bayern sowieso keine Geistlichen i.S.d. Gesetzes.

Aber das ist ja auch in deinem Fall gar nicht notwendig, dass es sich bei dem Mormonenbischof um einen Geistlichen handelt. Du hast ja mit dem Bischof Stillschweigen vereinbart. Auf zivilrechtlicher Ebene gilt der Grundsatz pacta sunt servanda. Wenn nun eine Partei gegen das vereinbarte Stillschweigen (faktischer Vertrag) verstößt und dadurch der anderen Partei ein Schaden ensteht, muss die schuldige Partei natürlich den Schaden ersetzen. Dieser kann aufgrund vertraglicher oder gar deliktischer Ansprüche (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) geltend gemacht werden.
Der Anspruchsteller trägt dabei natürlich die Beweislast. Er muss also nachweisen können, dass zunächst Stillschweigen vereinbart wurde und das ihm auch ein adäquater Schaden entstanden ist.

>Es währe doch mal Interesant diese Frage bis zum BGH auszufechten (meine es nur rein Theoretisch) den Eigentlich müsste jeder !! ich betone JEDER Gemeindeführer die Schweigepflicht haben.

Da es in deinem Fall überhaupt nicht auf den Begriff des Geistlichen ankommt, wird der BGH sich nicht damit auseinandersetzen. Zudem ist die Klärung der Frage nicht von grundsätzlicher Bedeutung, da die Rechtsprechung zum Begriff des Geistlichen eindeutig ist.

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