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Seite erstellt am 29.3.24 um 10:45 Uhr |
Verfasser: Desi Datum: Montag, den 8. August 2005, um 20:09 Uhr Betrifft: Den Körperschaftsstatus
werden sie sicher nicht verlieren.
Höchstens der Bischof kann eine übergebraten bekomen, doch selbst das ist nicht sicher.
Klagen kannst du, aber es wird nicht viel bringen - ausser dir ist ein groÃer Schaden entstanden. Materiell - denn für den Vertrauensbruch wird er sicher nicht verurteilt.
Aber frage einen Anwalt der kann das realistisch einschätzen. Und Zeugen sind meist nicht zuverlässig - wenn du nichts handfestes hast kann das ein übles Eigentor werden.