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Beitrag 2 von 13 Beiträgen.
Seite erstellt am 29.3.24 um 10:45 Uhr
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Verfasser: Desi
Datum: Montag, den 8. August 2005, um 20:09 Uhr
Betrifft: Den Körperschaftsstatus

werden sie sicher nicht  verlieren.

Höchstens der Bischof kann eine übergebraten bekomen, doch selbst das ist nicht sicher.

Klagen kannst du, aber es wird nicht viel bringen - ausser dir ist ein großer Schaden entstanden. Materiell - denn für den Vertrauensbruch wird er sicher nicht verurteilt.
Aber frage einen Anwalt der kann das realistisch einschätzen. Und Zeugen sind meist nicht zuverlässig - wenn du nichts handfestes hast kann das ein übles Eigentor werden.

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