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Seite erstellt am 29.3.24 um 0:09 Uhr |
Verfasser: ibwd Datum: Dienstag, den 14. Juni 2005, um 12:50 Uhr Betrifft: Worst case - first case
>aber dein korrktustift ist trotzdem stark grenzwertig, denn er geht immer vom worst case aus.
Ein Freund von mir, evangelischer Pfarrer, hat zeitlebens gerne Alkohol getrunken. Vor ein paar Wochen hat er beim Zahnarzt einen Kreisllaufzusammenbruch und wurde ins Krankenhaus eingeliefert. Dort fing er an, wirres Zeug zu reden und wurde in die Psychiatrie eingeliefert. Dort sitz er noch und kennt niemanden mehr. Gehirn irreparabel geschädigt. Mein Bruder ist Arzt und kennt ihn auch sehr gut. Seine Aussage zu diesem Fall: Diese Pfeifen im Krankenhaus haben nicht erkannt, daà er Alkoholiker ist. Sie haben ihn einfach zwangsweise trockengelegt, ohne ihm das passende Medikament zu geben. Die Diagnose muà lauten: Delirium aufgrund Alkoholentzug.
Dabei hat der Frank gar nicht so viel getrunken.Bei der Gelegenheit habe ich dann erfahren, dass es in den meisten Krankenhäusern bereits Praxis ist, bei Patienten, die z.B. auf einer Grillparty nach ein paar Bier sich den Haxen verstauchen, in die Diagnose zusätzlich reinschreiben: Alkoholabusus oder Nikotinabusus. Das kommt dann in die Akte bei der Krankenkasse rein und plötzlich gilt einer als Alkoholiker und muà evtl. mit Nachteilen bei der Beitragsbemessung rechnen.
Das ist Realität in Deutschland und nicht in Mormonenland.