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Seite erstellt am 28.4.24 um 4:56 Uhr |
Verfasser: shana Datum: Freitag, den 8. April 2005, um 12:51 Uhr Betrifft: Kirchenaustritt
>Jetzt die Frage: Woher weià das Gericht, ob ich HLT bin?
Müssen die nicht unbedingt wissen, die gehen einfach mal davon aus, dass niemand 25 Euro http://www.kirchenaustritt.de/Hessen/ zahlt, um aus einem Verein auszutreten, in dem er nicht Mitglied ist.
Nein, aber jetzt mal im Ernst, das steht doch eigentlich alles auf dieser Seite: http://mormonentum.de/kirchen/hlt/austritt.html#Staat"In Deutschland ist die HLT-Organisation in den Bundesländern Berlin und Hessen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Es reicht daher aus, eine Austrittserklärung beim Amtsgericht abzugeben. Die Aufhebung der Mitgliedschaft wird dann der zuständigen Stelle von Amts wegen zugestellt.
Hat man den Austritt erklärt, muss die Verwaltung dieser Forderung innerhalb von 30 Tagen nachkommen. Erhält man innerhalb dieser Frist keine Bestätigung über das Erlöschen der Mitgliedschaft, kann man sich an die Unterlagenstelle der Organisation in Friedrichsdorf (bei Frankfurt/M.) für eine diesbezügliche Auskunft wenden......"
>Mir wurde gesagt, dass keinerlei Unterlagen über die Taufe an Einwohnermeldeamt oder Gericht weitergeleitet werden. Stimmt das?
Wenn Du es ganz genau wissen willst, kannst Du ja mal bei dem für Dich zuständigen Standesamt nachfragen, welche Religionszugehörigkeit dort in Deinen Akten vermerkt ist.